Business Blog für Existenzgründer


Die GmbH im Überblick

 

Die GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung – in Langform ist aufgrund der beschränkten Haftung eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland. Das lässt sich allein daraus folgern, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH vorliegen.

 

Die GmbH ist eine Gesellschaft, die entweder aus einer oder aus mehreren Menschen besteht und eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, als Folge ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst keinesfalls handlungsfähig. Handeln und Verträge schließen kann die GmbH allein durch ihre Organe.

Das sind der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber keinesfalls unbedingt auch Gesellschafter der GmbH. Der oder die Geschäftsführer lenken das Unternehmen und vertreten die GmbH nach außen.

Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in dem die Gesellschafter organisiert sind, diese prüfen die Geschäftsleitung und sind gegenüber den Geschäftsführern weisungsberechtigt. Für existierende Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften auf keinen Fall mit ihrem Privateigentum.

Eine jede GmbH benötigt Stammeinlagen in Höhe von mindestens 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH anteilig übernehmen, von denen aber jeder Gesellschafter nur eine übernehmen darf.

 

Mit dem Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt sein muss, entsteht eine so genannte Vor-GmbH, die erst mit der anschließenden Eintragung in das Handelsregister als GmbH aktiv werden kann. Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch privat haften.

 

Seit dem Jahr 2002 muss die GmbH auf ihre Gewinne 25 Prozent Körperschaftssteuer zahlen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften bezeichnet.

Vom Handelsrecht betrachtet gilt eine GmbH als Formkaufmann, einerlei welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, insofern ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.

 

Die Gründung einer GmbH lohnt sich für Existenzgründer vergleichbar wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Gründung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Grundvoraussetzung ist selbstredend immer ein ausreichendes Stammkapital.

 

Selbstständige, die nicht über genügend Eigenkapital verfügen, können sonst die englische Limited oder die so genannte „1 Euro GmbH“ bei der zur Gründung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage zu bezahlen ist.

 

 


Noch keine Kommentare bis jetzt
Einen Kommentar hinterlassen



Einen Kommentar hinterlassen
Zeilen- und Absatzumbrüche automatisch, E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt, HTML-Tags zulässig: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <pre> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>